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Allgemeine Geschäftbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Geräten und Zubehör (im Folgenden als Mietsachen bezeichnet) sowie für die Vermittlung von Telefondiensten entsprechend dem Angebot der Webseiten unter www.welthandy.de.
Vertragspartner und Vermieter:

- Mietpreis:
Es gelten die im Mietvertrag veröffentlichten Bruttopreise.
- Reservierung:
Sobald der ausgefüllte und unterschriebene Mietvertrag beim Vermieter eingegangen ist, werden die Mietsachen verbindlich für Sie reserviert. Bei Ereignissen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (insbesondere bei höherer Gewalt), kann sich der Liefertermin verändern (siehe Punkt 17 „Verfügbarkeit“).
- Kaution:
Privatpersonen überweisen bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn eine Sicherheitskaution. Der Mieter ist für deren rechtzeitigen Eingang verantwortlich. Der Versand an Privatpersonen setzt voraus, dass eine Sicherheitskaution hinterlegt wurde.
Bei öffentlichen Körperschaften und im deutschen Handelsregister eingetragenen Unternehmen wird in der Regel keine Sicherheitskaution verlangt.
Die Kaution wird nach Rückgabe der unbeschädigten und fehlerfreien Mietsachen mit den angefallenen Gesamtkosten verrechnet. Ein etwaiges Guthaben zugunsten des Mieters wird vom Vermieter innerhalb von 5 Arbeitstagen an den Mieter überwiesen.
Bei fehlenden oder defekten Teilen wird so viel von der Kaution einbehalten, wie zur Wiederbeschaffung bzw. Reparatur notwendig ist. Bestimmte Einzelteile lassen sich nur mit erhöhtem Aufwand aus dem Ausland beschaffen. Für jeden Wiederbeschaffungsvorgang berechnen wir pauschal eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.
Es gilt nachfolgende Preisliste (Stand Dezember 2008):
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Bruttopreise
in Euro |
| Telephonieset komplett |
1500 |
| Einzelteile: |
| Batterieabdeckung |
20 |
| Antennenadapter für Magnetantenne |
65 |
| externe Magnetantenne |
150 |
| Stabantenne |
200 |
| Postpaid-Iridium-SIM-Karte |
50 |
| Lithium-Ionen-Akku |
110 |
| 12-Volt-Kfz-Lademodul |
65 |
| Gebrauchsanweisung in Deutsch |
30 |
| Netzladegerät |
120 |
| Reisesteckeradaptersatz |
40 |
| PELI-Schutzbox |
60 |
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| Datenset komplett |
750 |
| Einzelteile: |
| Handheld-PC |
150 |
| 220-Volt-zu-USB-Adapter |
10 |
| Lithium-Ionen-Akku |
40 |
| 12-Volt Kfz-zu-USB-Adapter |
10 |
| Ladekabel USB-zu-Handheld-PC |
10 |
Welthandy-Kupplung QS151
montiert an Motorola®-Datenadapter |
200 |
| Kabel Handheld-PC-zu-Datenadapter |
40 |
| SD-Speicherkarte 2GB |
20 |
| Eingabestift |
20 |
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| Energieset komplett |
950 |
| Einzelteile: |
| Solarzelle 9,2 Watt |
275 |
| Kabel Solar-zu-Kfz-12-Volt |
20 |
| Kabel Solar-zu-Sunbooster |
40 |
| Sunbooster |
30 |
| Lithium-Polymer-Akku 50 Wattstunden |
150 |
| Schutzhülle für Akku |
10 |
| Kabel Akku-zu-Gerät |
20 |
| Adaptertipp |
5 |
| Stoffbeutel für Adaptertipps |
5 |
| Akku-Netzladegerät |
40 |
| Netzkabel für Netzladegerät |
5 |
- Zahlung:
Bei Privatpersonen werden die angefallenen Mietkosten und Gesprächsgebühren mit der hinterlegten Kaution verrechnet. Sollte die Kaution die entstandenen Gesamtkosten nicht decken, überweist der Mieter den fehlenden Betrag innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsstellung an den Vermieter.
Körperschaften und Unternehmen überweisen die Mietkosten und Gesprächsgebühren innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungsstellung auf das im Mietvertrag genannte Konto.
- Stornierung:
Bei Stornierungen mindestens 31 Tage vor Mietbeginn werden keine Stornierungskosten berechnet. Tritt der Mieter 30 Tage oder weniger vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurück, fällt eine Stornogebühr von 20% des vertragsgemäßen Mietpreises an.
- Übergabe:
Der Vermieter übergibt die Mietsachen in einem funktionstüchtigen und fehlerfreien Zustand. Die Mietsachen werden auf Kosten des Vermieters in einem bis 2500 Euro versicherten Paket an den Mieter geschickt.
- Überprüfung:
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen nach Entgegennahme unverzüglich auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und sich mit ihnen vertraut zu machen. Dazu gehört – soweit möglich – ein Funktionstest (z. B. ein Testanruf) durch den Mieter. Werden dem Vermieter fehlende Teile oder Mängel an den Mietsachen nicht innerhalb von 48 Stunden vom Mieter angezeigt, gelten die Mietsachen als vollständig und fehlerfrei übernommen.
Der Vermieter überprüft nach Rücknahme der Mietsachen ebenfalls deren Funktionstüchtigkeit.
- Benutzung:
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen sorgsam und entsprechend der Gebrauchsanweisung des Herstellers zu behandeln. Ferner verpflichtet er sich, diese nur bestimmungsgemäß zu verwenden, keine Teile zu entfernen, zu verändern oder zu markieren sowie daran keine Arbeiten durch Dritte ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters ausführen zu lassen. Bei Nichtgebrauch wird der Mieter die Mietsachen stets im vom Vermieter zur Verfügung gestellten Behältnis (z. B. der PELI-Schutzbox) transportieren bzw. verwahren. Der Mieter verpflichtet sich insbesondere, die Mietsachen vor Wasser, Staub, Hitze und Erschütterungen zu schützen.
- Kosten:
Die monatliche Grundgebühr für das Satellitentelefon ist im Mietpreis enthalten. Die Gesamtkosten für den Mieter bestehen aus:
- der Gerätemiete pro Tag und
- den Kosten für die gesamten Gesprächsminuten
Die aktuellen Preise stehen im Mietvertrag. Die Gesprächskosten werden gemäß dem Einzelverbindungsnachweis des Providers im 20-Sekunden-Takt abgerechnet. Der Einzelverbindungsnachweis enthält das Verbindungsdatum, die Uhrzeit, die Rufnummer und die abgerechnete Verbindungsdauer.
Die Postlauftage bei der Rücksendung zum Vermieter zählen nicht als kostenpflichtige Miettage.
- Rückgabe:
Die Mietsachen sind in einem bis 2500 Euro versicherten Paket mit der Deutschen Post AG im Originalkarton zurückzuschicken. Die Kosten für die Rücksendung (10,40 Euro – Stand Dezember 2008) sowie das Verlustrisiko beim Rücktransport übernimmt der Mieter. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Mietsachen spätestens 3 Werktage nach Mietende beim Vermieter eintreffen.
Werden die Mietsachen nicht wie vereinbart zurückgeschickt bzw. keine Mietverlängerung vereinbart, wird ab dem vierten Tag nach Ablauf der Mietdauer die Kaution, die SIM-Karte sowie das Telefon gesperrt. Sämtliche Kosten für die Sperrung und die erneute Aktivierung wegen einer verspäteten Rückgabe trägt der Mieter. Sämtliche Folgekosten wegen einer verspäteten Rückgabe (z. B. die Kosten für die Beschaffung eines Ersatzgerätes für eine Anschlussvermietung) trägt ebenfalls der Mieter.
Die kompletten Mietsachen sind vom Kunden nach den Angaben der Gebrauchsanweisung vor der Rücksendung zu reinigen. Eventuell nötige Reinigungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Mietverlängerung:
Eine Mietverlängerung ist prinzipiell nur möglich, wenn die Mietsachen nicht bereits weitervermietet wurden. Kommt es zu einer Mietverlängerung, wird jeder weitere Tag entsprechend der beim Vertragsabschluss gültigen Preisliste berechnet. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Verlängerung der Mietzeit vereinbart wurde, und unabhängig von den Gründen für eine verspätete Rückgabe.
Wird eine Mietverlängerung – z. B. wegen einer Anschlussvermietung – nicht genehmigt, ist der Mieter verpflichtet, die Mietsachen vertragsgemäß pünktlich zurückzusenden.
Eine Mietverlängerung sollte in der Regel mindestens 14 Tage vor Mietende vereinbart werden.
- Zahlungsverzug:
Kommt der Mieter seinen vertraglichen Zahlungspflichten nicht nach, hat er für die Verzugszinsen in Höhe von 4% zuzüglich dem Basissatz der Europäischen Zentralbank ab dem Zeitpunkt des fälligen Zahlungseingangs aufzukommen.
- Nutzungsbeschränkungen:
Der Vermieter garantiert nicht, dass das Satellitentelefon im Zielland des Mieters mitgeführt bzw. betrieben werden darf. Grundsätzlich funktioniert das Iridium®-Netz auf allen Ozeanen und in allen Ländern bis auf Nordkorea, wo das Signal geblockt wird. Ungarn und Polen sind entgegen anders lautender Quellen offen (Stand Mitte 2008). Sri Lanka ist seit 2004 offen. Reisen Sie in von Taliban kontrollierte Regionen, nach Afghanistan, Kuba, Syrien, in den Iran oder Sudan, sollten Sie vor Ihrer Abreise die jeweiligen landesspezifischen Ver- und Gebote beim entsprechenden Konsulat, der Botschaft bzw. beim Zoll erfragen. Dies ist auch für jedes andere Land sinnvoll, da sich Regelungen kurzfristig und ohne Ankündigung ändern können.
Der Mieter ist verpflichtet, sich im Voraus über die Einfuhr- und Nutzungsbestimmungen für Satellitentelefone zu informieren und diese zu beachten. Alle Folgen einer missbräuchlichen Nutzung (z. B. die Beschlagnahme von Geräten) trägt ausschließlich der Mieter, das heißt unter anderem, dass er dem Vermieter dessen finanziellen Schaden vollständig zu ersetzen hat.
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen nicht für illegale Zwecke zu benutzen bzw. bei deren Verwendung nicht gegen Gesetze zu verstoßen.
- Weitergabe:
Der Mieter darf die Mietsachen nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Vermieters an Dritte weitergeben.
- Haftungsausschluss:
Sollten die Mietsachen während der Mietdauer funktionsuntüchtig werden oder ohne ein Verschulden des Vermieters unbenutzbar werden, haftet der Vermieter nicht für daraus entstehende Folgeschäden.
- Verfügbarkeit:
Der Vermieter übernimmt keine Garantie dafür, dass die zur Vermietung bestellten Mietsachen zum vereinbarten Miettermin zur Verfügung stehen. Sollten die Mietsachen z. B. durch Beschädigung, Verlust oder verspätete Rücksendung des Vormieters nicht termingerecht bereitstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung für Schäden oder Kosten, die der Mieter deswegen hat. Der Vermieter wird sich zwar um rechtzeitigen Ersatz bemühen, Schadenersatzansprüche vom Mieter an den Vermieter wegen Nichteinhaltung des Mietvertrages werden jedoch ausdrücklich ausgeschlossen.
- Datenübertragung und Verbindungsabbrüche:
Obwohl das Iridium®-Netz als das weltweit zuverlässigste Satellitennetzwerk gilt, können außer Fehlbedienung (z. B. der Nutzung in Gebäuden) systemimmanente Fehler und Anomalien zu Verbindungsabbrüchen bei Daten- und Sprachverbindungen führen. Aufgrund der besonderen Komplexität von Datenverbindungen garantiert der Vermieter nicht das 100%-ige Zustandekommen und Bestehenbleiben von Datenverbindungen. Der Mieter akzeptiert, alle Verbindungskosten im Mietzeitraum zu übernehmen, unabhängig davon, ob Datenverbindungen zustandegekommen sind oder aufrechterhalten wurden. Gesprächskosten für abgebrochene Datenverbindungen werden vom Vermieter nicht erstattet.
- Nebenabreden:
Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Haftung:
Die Haftung des Vermieters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Beschädigung bzw. Verlust:
Die Mietsachen werden getestet und – soweit erforderlich – gewartet, um die volle Funktionsfähigkeit bei Mietbeginn zu gewährleisten.
Nach jeder Übernahme wird der Zustand der Mietsachen von beiden Vertragsparteien auf sichtbare Mängel und Vollständigkeit hin untersucht sowie durch Inbetriebnahme auf Funktionalität geprüft.
Scheinen retournierte Mietsachen kaputt zu sein z. B. aufgrund von Wassereintritt, oder funktionieren sie nicht fehlerfrei, kann eine Gebühr für die Schadensfestellung in Höhe von 100 Euro notwendig werden, die vom Mieter zu übernehmen ist. Der Mieter trägt darüber hinaus die gesamten Kosten für die Reparatur bzw. für die Ersatzbeschaffung in Höhe der Punkt 3 „Kaution“ angegebenen Preise. Diese Kosten werden von einer eventuell hinterlegten Kaution abgezogen. Sollten die Reparaturkosten bzw. die Wiederbeschaffungskosten die hinterlegte Kaution übersteigen, wird die ganze Kaution einbehalten und die darüber hinausgehenden Kosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter verpflichtet sich, diese Rechnung binnen 5 Werktagen nach Rechnungserhalt durch Banküberweisung zu bezahlen.
Hat der Mieter eine Versicherung im Mietvertrag durch Ankreuzen gewählt, so reduziert sich das Kostenrisiko bei Beschädigung eines Telefons auf eine Selbstbeteiligung von 200 Euro. Bei Verlust des Telephoniesets, sei es durch Diebstahl, Raub oder andere Ursachen, beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters verschuldensunabhängig 375 Euro.
Es gelten die Ausführungen unter www.welthandy.de/Versicherung.
- Verlustmeldung:
Diebstahl, Verlust oder Beschädigung meldet der Mieter unverzüglich dem Vermieter per E-Mail an ed.ydnahtlew@tsol oder per Telefon an 089 662963 unter Nennung des IMEI-Codes sowie der Rufnummer der SIM-Karte. In diesen Fällen wird das Telefon über den IMEI-Code gesperrt und dauerhaft unbrauchbar gemacht.
- Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus diesem oder über diesen Mietvertrag wird München als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Schlussbestimmung:
Sollten einzelne Punkte dieses Mietvertrages ungültig sein, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.
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