Weltraum und Handy

Versicherung

Auf Wunsch können wir Ihr Kostenrisiko bei Beschädigung oder Verlust des Telephoniesets durch unsere Versicherung reduzieren.

Wählt der Mieter keinen Versicherungsschutz und das Telephonieset wird beschädigt oder kommt abhanden, haftet der Mieter für den gesamten Schaden in Höhe von 1500 Euro.

Mit unserem Versicherungsschutz verringert sich Ihr Risiko im Falle einer Beschädigung auf eine Selbstbeteiligung von 200 Euro, bei Verlust – auch aufgrund von Diebstahl oder Raub – beträgt diese verschuldensunabhängig 375 Euro.

Alle Gesprächsgebühren bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter über einen Verlust informiert wird und die SIM-Karte sowie das Telefon sperren kann, sind in jedem Fall vom Mieter zu übernehmen. Dieses Risiko wird nicht durch die Versicherung abgedeckt.

Für die Sperrung genügt eine Mitteilung per Telefon an 089 662963 oder per E-Mail an ed.ydnahtlew@tsol. Sie muss den IMEI-Code des Gerätes und die Rufnummer der SIM-Karte enthalten. Beide Nummern stehen auf dem Lieferschein. Durch den IMEI-Code wird jedes Gerät eindeutig identifiziert. Er lässt sich abrufen, indem man am eingeschalteten Telefon die Tasten *#06# drückt. Bei Verlust wird das Telefon über diesen Code gesperrt und damit dauerhaft unbrauchbar.

Hat der Mieter eine Versicherung im Mietvertrag markiert, gelten neben den ABE 2008Download 'Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung 2008' (PDF-Datei) und den dazugehörigen KlauselnDownload 'Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE 2008)' (PDF-Datei) folgende Bedingungen:

  1. Versicherungsschutz besteht bei Zerstörung oder Beschädigung durch unvorhergesehene Ereignisse, bei Entwendung und durch:
    1. Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung oder Vorsatz Dritter
    2. Kurzschluss, Überspannung oder Induktion
    3. Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Löschen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen
    4. Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung
    5. Diebstahl (auch Einbruchdiebstahl), Raub, Plünderung oder Sabotage
  2. Nicht versichert sind Schäden durch
    1. Diebstahl aus Zelten
    2. Diebstahl unbeaufsichtigter Gegenstände
    3. Eingriffe durch staatliche Organe, z. B. Beschlagnahme oder Entziehung
    4. Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen
    5. Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
    6. Erdbeben
    7. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters oder dessen Repräsentanten
  3. Versicherungsschutz in einem Fahrzeug bzw. Anhänger
    1. Die im Mietvertrag bezeichneten Gegenstände sind in einem Kraftfahrzeug bzw. Anhänger gegen Schäden durch Diebstahl nur versichert, wenn das Kraftfahrzeug bzw. der Anhänger in einer verschlossenen Einzelgarage, in einer bewachten Sammelgarage oder auf einem bewachten Parkplatz abgestellt ist oder das Kraftfahrzeug bzw. der Anhänger allseitig fest verschlossen ist und sich die versicherten Gegenstände im nicht einsehbaren Innen- bzw. Laderaum befinden.
    2. Gegen Schäden durch Diebstahl aus Cabriolets oder Planwagen besteht kein Versicherungsschutz.
    3. Für andere Fahrzeuge, z. B. Boote, gelten die oben genannten Bestimmungen sinngemäß.
  4. Pflichten des Mieters
    1. Vor Eintritt des Versicherungsfalles:
      1. Während der Vermietung hat der Mieter die versicherten Gegenstände ihrem Wert entsprechend mit besonderer Sorgfalt zu behandeln, zu beaufsichtigen und zu verwahren. Dazu gehört insbesondere die Benutzung der PELI-Schutzbox für das Satellitentelefon.
      2. Bei Beförderung der Mietsachen durch ein Beförderungsunternehmen sind dessen Vorschriften zu beachten.
    2. Nach Eintritt des Versicherungsfalles:
      1. Schäden an Gegenständen im Gewahrsam eines Beherbergungs- oder Beförderungsunternehmens hat der Versicherungsnehmer diesem unverzüglich zu melden. Dem Vermieter ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen.
      2. Ein Diebstahl muss der Polizei am Ort des Diebstahls gemeldet werden. Dem Vermieter ist hierüber eine Bescheinigung einzureichen, die folgende Informationen enthält:
        • Aktenzeichen und Datum der polizeilichen Anzeige
        • Adresse und Telefonnummer der Polizeidienststelle
        • Name der Person, die die Anzeige aufgenommen hat

 

zuletzt geÄndert:
14.02.2009